(SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG) 

  • Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276
  • Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, Beispielsweise für die zentrale Leittechnik
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Betriebskostenberechnungen
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners