(SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG)
- Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276
- Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, Beispielsweise für die zentrale Leittechnik
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Betriebskostenberechnungen
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners